Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.11.1987 - 1 Ss 136/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 109
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 27.11.1995 - 4St RR 254/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Konsum und …
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluß vom 14.12.1990 RReg 4 St 202/90 -. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1994, 1577/1583) kommt sie vor allem dann in Betracht, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument von Haschischprodukten sich diese ausschließlich zum Eigenverbrauch beschafft oder besitzt und dadurch keine Fremdgefährdung verursacht. - BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91
Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß …
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973). - BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91
Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg StV 1988, 109; Senatsbeschluss vom 14.12.1990 RReg. 4 St 202/90 = DRsp-ROM Nr. 1999/4973).
- BayObLG, 16.04.2002 - 4St RR 43/02
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung
Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG kann grundsätzlich auch auf bereits einschlägig Vorbestrafte Anwendung finden (BGH StV 1987, 250 ; OLG Hamburg v. 04.11.1987 - 1 Ss 136/87 - StV 1988, 109/110). - KG, 14.01.1998 - 1 Ss 323/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe trotz Schweigens des Angeklagten
Soweit der Tatrichter eine Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG abgelehnt hatte, lassen die Urteilsgründe besorgen, dass er zwar zutreffend davon ausgegangen ist, dass das Gericht zu Gunsten eines Angeklagten, der von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, keine entlastenden Umstände zu unterstellen hat, für die der festgestellte Sachverhalt keinen Anlass gibt (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 261 Rdnr. 16), hier aber übersehen hat, dass sich bereits aus dem festgestellten Sachverhalt selbst Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 Abs. 5 BtMG ergaben und daher auch das Schweigen des Angeklagten allein keinen Anlass gab, von der Anwendung dieser Regelung abzusehen, weil es sich um prozessual zulässiges Verhalten handelt (vgl. OLG Hamburg, des StV 1988, 109). - BayObLG, 14.12.1990 - RReg. 4 St 202/90
Erwerb von harten Drogen zum Eigenverbrauch
Ihre Anwendung ist aber selbst bei Vorbestraften nicht ausgeschlossen (BGH, StV 1987, 250 ; OLG Hamburg, StV 1988, 109).